Gesuch um Aufbruchbewilligung

Der Aufbruch von Gemeindestrassen, namentlich durch die Werkeigentümer, erfordert eine Bewilligung der Abteilung Hochbau & Umwelt. Bitte reichen Sie das Gesuch für den Strassenaufbruch zusammen mit einem Situationsplan im Doppel, spätestens 1 Monat vor Beginn der Arbeiten, vollständig ausgefüllt, zur Prüfung und Bewilligung ein.

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