Deine Gemeinde braucht dich!
Bisherige oder neu antretende Personen müssen als Behördenmitglieder für die Amtsdauer 2026 – 2030 (Beginn: 1. Juli 2026) von den Stimmberechtigten gewählt werden. Doch was wäre eine Wahl ohne engagierte Kandidaten? Wie der zeitliche Ablauf ist, was Sie erfüllen müssen und welche Konditionen Sie erwarten finden Sie hier.