Vertrag über die Zuteilung der Schüler und Schülerinnen der Fahrweid-Weiningen

Nummer
S1.01.3 (1)
Name
Vertrag über die Zuteilung der Schüler und Schülerinnen der Fahrweid-Weiningen
Erlassdatum
13. Juli 2016
Inkrafttreten
1. August 2016
Informationen

Die primarschulpflichtigen Kinder, deren Eltern in der Fahrweid auf dem Gebiet der politischen Gemeinde Weiningen wohnhaft sind, werden im Sinne von § 9 der Volksschulverordnung der Primarschule Oetwil-Geroldswil zugeteilt und im Primarschulhaus Fahrweid-Geroldswil unterrichtet. 

Zugehörige Objekte

Name
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