Familien- und Schulergänzende Betreuungsangebote - Unterstützungsreglement Weiningen

Nummer
J2.02.3 (1)
Name
Familien- und Schulergänzende Betreuungsangebote - Unterstützungsreglement Weiningen
Erlassdatum
11. Juni 2015
Inkrafttreten
11. Juli 2015
Informationen

Die Gemeinde Weiningen orientiert sich betreffend der familien- und schulergänzenden Betreuung am Leistungsauftrag gemäss dem Kinder- und Jugendhilfegesetz des Kantons Zürich bzw. gemäss dem Volksschulgesetz des Kantons Zürich. Dabei will sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. In diesem Sinne ist die Gemeinde daran interessiert, die hier wohnhaften erziehungspflichtigen Eltern hinsichtlich ihrer Kinderbetreuung bedarfsgerecht zu unterstützen.

Zugehörige Objekte

Name
J2.02.3_Familien-_und_schulerganzende_Betreuungsangebote_Unterstutzungsreglement_Weiningen.pdf Download 0 J2.02.3_Familien-_und_schulerganzende_Betreuungsangebote_Unterstutzungsreglement_Weiningen.pdf

Zugehörige Objekte