Reglement über das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund

Nummer
P1.07.4 (1)
Name
Reglement über das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund
Erlassdatum
7. Dezember 2017
Inkrafttreten
1. Januar 2018
Informationen

Zur Förderung der zweckmässigen Nutzung von Parkflächen auf öffentlichem Grund sowie zur Sicherstellung von Parkplätzen für jedermann, werden bei stark belegten Parkplätzen gestützt auf Art. 48 Abs. 2 lit. b Signalisationsverordnung Parkzeitbeschränkungen ausgesprochen.

Zugehörige Objekte

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