Den ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz umschreiben. Der Gesuchsteller / die Gesuchstellerin muss mit dem ausgefüllten Gesuch bei der Abteilung Bevölkerung & Sicherheit vorsprechen. 

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:


Weitere Informationen finden Sie unter:
Strassenverkehrsamt des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Zugehörige Objekte