Parkplatzsperrung auf Gemeindegebiet
Sie sind neu zugezogen, ziehen demnächst weg oder benötigen aus einem anderen Grund einen abgesperrten Parkplatz auf dem Gemeindegebiet? Gerne können Sie der Gemeinderverwaltung, Abteilung Tiefbau & Werke (werkhof@weiningen.ch) eine Parkplatzsperrung melden. Bitte nutzen Sie dafür das entsprechende Formular.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Antragsteller
- Rechnungsadresse
- Datum und Zeitraum der gewünschten Sperrung. Wir bitten Sie, uns den betreffenden Parkplatz mindestens 3 Werktage im Voraus zur Sperrung zu melden.
- Standort des Parkplatzes, der gesperrt werden soll, muss auf einem Situationsplan eingezeichnet werden. Diesen können Sie unter maps.zh.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beziehen.
- Anzahl Parkplätze die zu sperren sind.
- Zweck der Sperrung
Die anfallenden Kosten werden nach interner Prüfung Ihres Antrags mitgeteilt.
Für Rückfragen steht Ihnen die Abteilung Tiefbau & Werke gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Antrag, Formular Parkplatz sperren, Tiefbau und Werke, Weiningen, 2025-06-16 (PDF, 34 kB) | Download | 0 | Antrag, Formular Parkplatz sperren, Tiefbau und Werke, Weiningen, 2025-06-16 |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Tiefbau & Werke | 044 752 25 70 | tiefbau@weiningen.ch |