Online-Pflicht für Baugesuche
Dies betrifft den gesamten Baubewilligungsprozess von der Eingabe des Baugesuchs, über die Prüfung, Bewilligung und bis zur Abnahme des Bauvorhabens. Planer, Bauherrschaften, Gemeinden, zugriffsberechtigte Dritte und die Baudirektion (Leitstelle Baubewilligungen) sind über die Plattform vernetzt und kommunizieren auf digitalem Weg miteinander. Damit wird der Daten- und Informationsaustausch zu Baugesuchen für alle Beteiligten automatisiert und transparent gestaltet.
Der Zugriff auf die Onlineplattform des kantonalen Portals von eBaugesucheZH erfolgt direkt über die Webadresse portal.ebaugesuche.zh.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Kantons ober über die Verlinkung auf unserer Webseite. Dort melden sich Gesuchstellende an und eröffnen ein neues Baugesuch.
Danach werden sie Schritt für Schritt durch den Eingabeprozess geführt.
Baugesuche sowie Eingaben im Meldeverfahren (Wärmepumpen, Solaranlagen) können ab dem genannten Zeitpunkt nur noch digital über eBaugesucheZH eingereicht werden. Auf Papier eingereichte Baugesuche werden dann nicht mehr entgegengenommen.
Kurzanleitung:
- Registrierung: Erstellen Sie ein Konto auf der kantonalen Plattform «eBaugesucheZH».
- Gesuch ausfüllen: Geben Sie alle erforderlichen Informationen ein und laden Sie die benötigten Dokumente hoch.
- Unterschrift: Das Baugesuch muss elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnet werden (siehe weiter unten Wichtiger Hinweis).
- Einreichung: Reichen Sie das Gesuch über die Plattform ein.
Weitere Informationen:
- Die Aktenauflage erfolgt ab 1. Januar 2027 zusätzlich über die kantonale Plattform eBaugesucheZH
- Über die kantonale Plattform eBaugesucheZH können ausgeschriebene Baugesuche eingesehen und Zustellbegehren gestellt werden.
- Weitere Informationen betreffend die Prozesse: www.zh.ch/ebaugesucheExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wichtiger Hinweis:
Um Ihr Baugesuch elektronisch zu unterschreiben, benötigen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur (QES).
Alternativ dürfen Sie die Eingabequittung auch ausdrucken und von Hand unterschreiben. In diesem Fall müssen Sie diese mit der/den Originalunterschrift/en dem zuständigen Bauamt per Post zusenden.
Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Hochbau & Umwelt gerne zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Vollständig elektronisches Verfahren seit 1. April 2024 in Kraft
Um die vollständige Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens zu ermöglichen, hat der Kanton Zürich neue rechtliche Grundlagen geschaffen. Es wurden Änderungen im Planungs- und Baugesetz (PBG, LS 700.1) mit Nebenänderungen im Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG, LS 175.2), in der Bauverfahrensverordnung (BVV, LS 700.6) und in der Besonderen Bauverordnung I (BBV I, LS 700.21) vorgenommen. Dieses neue Regelpaket trat am 1. April 2024 in Kraft.