Kommission Standortförderung Weiningen (Wein.Kom); Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2026 – 2030 (Ergänzung)
Die Wahl der Mitglieder unterstellter Kommissionen erfolgt gemäss Art. 25 Abs. 1 Ziff. 2 lit. a Gemeindeordnung Weiningen (GO) durch den Gemeinderat.
Die Kommission Standortförderung Weiningen (Wein.Kom) setzt sich gemäss ihrem rechtsgültigen Organisationsreglement aus 5-7 Mitgliedern zusammen, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Weiningen haben und in der Mehrheit die Voraussetzungen gemäss § 3 Gesetz über die politischen Rechte erfüllen.
In Ergänzung zu seiner Beschlussfassung vom 6. Juli 2026 hat der Gemeinderat zur Besetzung des vakanten Kommissionssitzes nun noch folgende Person als Mitglied der Wein.Kom für die Amtsdauer 2026-2030 gewählt:
– Siebenschuch Rébecca, Bodenstrasse 6, 8104 Weiningen
Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, vom Tage dieser Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Weiningen, 23. Oktober 2026
Gemeinderat Weiningen