Erlass Homeoffice-Reglement Gemeinde Weiningen
Gestützt auf Art. 43 Personalverordnung Weiningen, hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 12. Oktober 2026 ein Homeoffice-Reglement erlassen. Dieses Reglement kann ab untenstehendem PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Da es sich bei diesem Homeoffice-Reglement um eine interne, organisatorische Weisung handelt, welche keinerlei Pflicht hervorruft und auf absolute Freiwilligkeit beruht, stellt dieses Reglement keinen personalrechtlichen Bestandteil der Anstellungsbedingungen dar. Damit stehen bezüglich der Handhabung der darin aufgeführten Bestimmungen keine formalen Rechtsmittel offen.
Hingegen stellt die Festsetzung des Homeoffice-Reglements einen gemeinderechtlichen Erlass dar, welcher nach § 7 Gemeindegesetz mit Rechtsmittelbelehrung zu veröffentlichen ist.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Erlass des Homeoffice-Reglements der Gemeinde Weiningen kann innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Rekurrieren kann, wer durch den Erlass berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Weiningen, 16. Oktober 2026
Gemeinderat Weiningen
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Rechtssammlung, Homeoffice-Reglement, Gemeinde Weiningen, 2026-10-12 (PDF, 106 kB) | Download | 0 | Rechtssammlung, Homeoffice-Reglement, Gemeinde Weiningen, 2026-10-12 |