Unterschutzstellung Wohnhaus Zürcherstrasse 41, Vers.-Nr. 79, Kat.-Nr. 2132, Verwaltungsrechtlicher Vertrag, Weiningen
Unterschutzstellung Wohnhaus Zürcherstrasse 41, Verwaltungsrechtlicher Vertrag, Weiningen
Angaben zur Meldung
(Wiederholung der Ausschreibung aufgrund fehlender Rechtsmittelbelehrung in der ersten Publikation)
Der Gemeinderat Weiningen hat an seiner Sitzung vom 13. Juli 2026 beschlossen (GRB 2026-164):
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Der verwaltungsrechtliche Vertrag vom 13. Juli 2026 betreffend die Unterschutzstellung des Wohnhauses (Vers.-Nr. 79) auf alt Kat.-Nr. 2132 (neu Kat.-Nr. 3461), Zürcherstrasse 41, 8104 Weiningen, wird genehmigt.
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Das Wohnhaus (Vers.-Nr. 79) auf alt Kat.-Nr. 2132 (neu Kat.-Nr. 3461), Zürcherstrasse 41, 8104 Weiningen, wird unter Schutz gestellt.
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Der Schutzumfang, die zulässigen Eingriffe und die weiteren Pflichten der Eigentümerschaft ergeben sich aus dem verwaltungsrechtlichen Vertrag vom 3. Juli 2026.
Einsichtnahme
Die Akten können während den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Weiningen, Regensdorferstrasse 4, 8104 Weiningen, eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, während der öffentlichen Auflage, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist bei-zulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 27. September 2026
Kontaktstelle
Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich