Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Gemeindegebiet Weiningen wird per 28. August 2026 aufgehoben.
Das Feuerverbot gilt weiterhin im Wald und in Waldesnähe.
Wir danken Ihnen für das Verständnis und das verantwortungsbewusste Verhalten.