Wahlbüro Weiningen; Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2026 - 2030

10. Juli 2026

Die Wahl der Wahlbüromitglieder wird gemäss Art. 25 Abs. 1 Ziff. 2 lit. c Gemeindeordnung Weiningen (GO) durch den Gemeinderat vorgenommen. Hierfür wurde nach Vorgabe von Art. 25 Abs. 2 GO ein vorgängiges Meldeverfahren durchgeführt.

Das Wahlbüro Weiningen setzt sich während der Amtsdauer 2022-2026 aus dem vorsitzenden Gemeindepräsidenten (bzw. seiner Stellvertretung) sowie 12 weiteren Mitgliedern zusammen. Mit Beschluss vom 6. Juli 2026 hat der Gemeinderat folgende Personen als Mitglieder des Wahlbüros Weiningen für die Amtsdauer 2026-2030 gewählt:

–    Acciardi Vincenzo, Oberdorfstrasse 4, 8104 Weiningen
–    Bänziger Benjamin, Bodengässli 10, 8104 Weiningen
–    Benz Heinz, Zürcherstrasse 40, 8104 Weiningen
–    Berli Judith, Brunaustrasse 153, 8951 Fahrweid-Weiningen
–    Boulanger Nicole, Brunaustrasse 161, 8951 Fahrweid-Weiningen
–    Ehrsam Christian, Klosterweg 4, 8104 Weiningen
–    Fleisch Roman, Brunaustrasse 176, 8951 Fahrweid-Weiningen
–    Furrer-Schlatter Katharina, Blumenstrasse 1, 8951 Fahrweid-Weiningen
–    Hilpertshauser Marlies, Bruanustrasse 4, 8951 Fahrweid-Weiningen
–    Schenkel Hannah, Schützenmurstrasse 2, 8104 Weiningen
–    Schenkel Sarah, Schtzenmurstrasse 2, 8104 Weiningen
–    Zamboni Orazio, Bodenstrasse 33, 8104 Weiningen

Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, vom Tage dieser Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

Einem allfälligen Rekurs kann die aufschiebende Wirkung entzogen werden. Begründung: Die Aufrechterhaltung der Rechtssicherheit bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Einsätze des Wahlbüros Weiningen darf nicht unterbrochen werden.

 

Weiningen, 10. Juli 2026                                                                                    
Gemeinderat Weiningen