3. Juli 2026

Mit Beschluss vom 25. Juni 2026 hat die Gemeindeversammlung Weiningen die Polizeiverordnung der Gemeinde Weiningen hinsichtlich ihrer Artikel 4, 18 und 20 geändert. Diese Verordnung tritt am Tage der Erlangung der Rechtskraft des Gemeindeversammlungsbeschlusses in Kraft.

Die geänderte Polizeiverordnung Weiningen kann ab untenstehendem PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Gegen die von der Gemeindeversammlung vorgenommene Änderung der Polizeiverordnung Weiningen, kann innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, rekurrieren, wer durch die Anordnung oder den Erlass berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat. Ein Rekurs ist beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, einzureichen. Die Eingabe muss schriftlich erfolgen und hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

 

Weiningen, 3. Juli 2026                                                                                       
Gemeinderat Weiningen

 

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Polizeiverordnung revidiert, Gemeinde Weiningen, 2026-06-25 (PDF, 210 kB) Download 0 Polizeiverordnung revidiert, Gemeinde Weiningen, 2026-06-25