Totalrevision Wasserversorgungsreglement Weiningen
Mit Beschluss vom 25. Juni 2026 hat die Gemeindeversammlung Weiningen das kommunale Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Weiningen vollständig revidiert. Dieses ersetzt das Reglement vom 22. September 1986, einschliesslich sämtlicher nachträglicher Änderungen, und tritt per 1. Januar 2027 in Kraft.
Das totalrevidierte Wasserversorgungsreglement Weiningen kann ab untenstehendem PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Gegen die von der Gemeindeversammlung vorgenommene Totalrevision bzw. gegen das damit festgesetzte Wasserversorgungsreglement Weiningen, kann innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, rekurrieren, wer durch die Anordnung oder den Erlass berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat. Ein Rekurs ist beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, einzureichen. Die Eingabe muss schriftlich erfolgen und hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Weiningen, 3. Juli 2026
Gemeinderat Weiningen
Zugehörige Objekte
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| Wasserversorgungsreglement vom 25. Juni 2026, Gemeinde Weiningen, 2027-01-01 (PDF, 299 kB) | Download | 0 | Wasserversorgungsreglement vom 25. Juni 2026, Gemeinde Weiningen, 2027-01-01 |