15. Mai 2026

Bauherrschaft:                       
Marc und Céline Lüthi, Badenerstrasse 33, 8104 Weiningen

Projektverfasserin:                
atelier noir ag, Limmatstrasse 256, 8005 Zürich     

Bauobjekt:                             
Abbruch und Neubau Einfamilienhaus, Püntenstrasse 2a, 8104 Weiningen, Kat.-Nr. 1726, zweigeschossige Wohnzone W2/40, BG-Nr. 25/031

Planauflage:                          
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe:                      
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung beim Gemeinderat Weiningen schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit nicht. Wer das Begehren nicht innert Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).

Für die Zustellung wird eine Gebühr von Fr. 50.-- zuzüglich Porto verlangt.