Ergreifung Gemeindereferendum
Der Gemeinderat Weiningen hat am 7. April 2026 beschlossen, gegen den Kantonsratsbeschluss vom 2. März 2026 betreffend Änderung des Lehrpersonalgesetzes (Anpassung neu definierter Berufsauftrag, Vorlage 5966) das Gemeindereferendum zu ergreifen mit dem Begehren, es sei dieser parlamentarische Beschluss dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.
Der Gemeinderatsbeschluss GR-2026-83 vom 7. April 2026 kann ab dem untenstehenden PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag mit Begründung enthalten. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Weiningen, 10. April 2026
Gemeinderat Weiningen
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| GRB Nr. 83, Beschluss des Kantonsrats vom 2. März 2026 betreffend Änderung des Lehrpersonalgesetzes (LPG), Anpassung neu definierter Berufsauftrag - Ergreifung des Gemeindereferendums (PDF, 1.08 MB) | Download | 0 | GRB Nr. 83, Beschluss des Kantonsrats vom 2. März 2026 betreffend Änderung des Lehrpersonalgesetzes (LPG), Anpassung neu definierter Berufsauftrag - Ergreifung des Gemeindereferendums |