Protokoll und Beschlussfassungen der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025

12. Dezember 2025

Protokoll:
Das Versammlungsprotokoll liegt während 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, im Gemeindehaus zur Einsichtnahme auf.

Beschlussfassungen:

1. Teilrevision öffentlicher Gestaltungsplan Gubristareal, Weiningen-Dorf
Der Antrag des Gemeinderates wurde genehmigt.

2. Erlass einer eigenständigen revidierten Personalverordnung für die Angestellten der  Gemeinde Weiningen
Der Antrag des Gemeinderates wurde genehmigt.

3a. Genehmigung Budget 2026 (inkl. Stellenplan) der Gemeinde Weiningen sowie Kenntnisnahme Finanz- und Aufgabenplan 2025-2029
Der Antrag des Gemeinderates wurde gutgeheissen.

3b. Festsetzung Steuerfuss 2026 der Gemeinde Weiningen
Der Antrag des Gemeinderates wurde gutgeheissen.
 

Beanstandung zum Protokoll
Beanstandungen gegen die Form und/oder den Wortlaut der Protokollierung sind mittels Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, oder im Rahmen eines Rekurses gegen den einzelnen Beschluss bzw. den Erlass in der Sache geltend zu machen.

 

Stimmrechtsrekurs
Wegen Verletzungen von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung kann innert 5 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, Rekurs erhoben werden. Eine Person, die an der Versammlung teilgenommen hat, kann Stimmrechtsrekurs nur dann erheben, wenn sie die Verletzung schon in der Versammlung gerügt hat. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

 

Rekurse gegen Beschlüsse und Erlasse
Gegen die von der Gemeindeversammlung gefällten Beschlüsse und Erlasse über die Geschäfte-Nrn. 2 (Personalverordnung) und 3a/3b (Budget/Steuerfuss) kann innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, rekurrieren, wer durch die Anordnung oder den Erlass berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat. Ein Rekurs ist beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, einzureichen. Die Eingabe muss schriftlich erfolgen und hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

 

Information über das Rechtsmittel zum Geschäft Nr. 3
Ein Rekurs gegen die Teilrevision des öffentlichen Gestaltungsplans "Gubristareal", Weiningen-Dorf, nach §§ 329 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist erst möglich, wenn der Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung zusammen mit dem Genehmigungsentscheid der Baudirektion veröffentlicht und aufgelegt worden ist (§ 5 Abs. 3 PBG). Die Veröffentlichung erfolgt gleichzeitig im kantonalen Amtsblatt und im Publikationsorgan der Gemeinde (§ 6 Abs. 1 lit. a PBG).

 

Weiningen, 12. Dezember 2025                                                                     
Gemeinderat Weiningen