Zweckverband "Friedhofverband Weiningen" - Abstimmungsresultat über die Urnenabstimmung vom 30. November 2025

5. Dezember 2025

Abstimmungsfrage: 

Wollen Sie folgende Vorlage annehmen?

Genehmigung eines Verpflichtungskredits von brutto CHF 1'876'000.— (± 10%, inkl. MwSt) für den Ersatzneubau des Friedhofgebäudes mit zwei Aufbahrungsräumen und einem Abdankungsraum auf dem Friedhof Weiningen

 

Auszählung

Abstimmungsresultat
Der Verpflichtungskredit wurde von allen Verbandsgemeinden und der Mehrheit der Stimmberechtigten angenommen. Gemäss Art. 11 Statuten des Zweckverbands “Friedhofverband Weiningen” gilt die Vorlage somit als angenommen.

Rechtsmittelbelehrung
Stimmrechtsrekurs:
Wegen Verletzungen von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung dieses Protokolls an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

Rekurs gegen Zweckverbandsbeschlüsse und -erlasse:
Gegen den vorliegenden Zweckverbandsbeschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung dieses Protokolls an gerechnet, Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Rekurrieren kann, wer durch den Erlass berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

 

Gemeinderat Weiningen (wahlleitende Behörde)