Teilrevision Gebühren- und Tarifordnung Abteilung Tiefbau & Werke

21. November 2025

Die Gebühren- und Tarifordnung der Abteilung Tiefbau & Werke der Gemeindeverwaltung Weiningen vom 12. Mai 2025 ist bezüglich Veranlagung von Gebühren für den Bezug von grafischen Produkten und digitalen Daten aus dem kommunalen Werkleitungskataster um entsprechende Bestimmungen ergänzt worden.

Der betreffende Gemeinderatsbeschluss vom 17. November 2025 sowie die teilrevidierte Gebühren- und Tarifordnung liegen vom 21. November bis 21. Dezember 2025 im Gemeindehaus Weiningen, Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen, während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf und können ab untenstehenden PDF-Dokumenten heruntergeladen werden.

Gegen die mit Beschlussfassung vom 3. November 2025 vorgenommene Teilrevision der Gebühren- und Tarifordnung der Abteilung Tiefbau & Werke kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, Rekurs erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Rekursentscheide sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Rekursverfahren unterliegende Partei zu tragen.

Weiningen, 21. November 2025
Gemeinderat Weiningen

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Beschluss, Teilrevision Gebühren und Tarifordnung Tiefbau & Werke (PDF, 87.42 kB) Download 0 Beschluss, Teilrevision Gebühren und Tarifordnung Tiefbau & Werke
Gebührenordnung, Tiefbau & Werke (PDF, 94.12 kB) Download 1 Gebührenordnung, Tiefbau & Werke