Erneuerungswahl der Notarin/des Notars des Notariatskreises Höngg-Zürich für die Amtsdauer 2026-2030 vom 8. März 2026
Einreichung von Wahlvorschlägen
Es ist folgende Erneuerungswahl vorzunehmen: Eine Notarin oder ein Notar für den Notariatskreis Höngg-Zürich (Zürich, Quartier Höngg, sowie Oberengstringen, Regensdorf, Unterengstringen und Weiningen) für die Amtsdauer 2026–2030.
Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) durchgeführt.
Wählbar ist, wer im Kanton Zürich politischen Wohnsitz hat und über ein Wahlfähigkeitszeugnis gemäss § 8 des Notariatsgesetzes (NotG, LS 242) verfügt. Das entsprechende Wahlfähigkeitszeugnis ist zusammen mit dem Wahlvorschlag einzureichen.
Entsprechende Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten des entsprechenden Notariatskreises unterzeichnet sein müssen, sind der Stadt Zürich, Stadtkanzlei, Abstimmungen und Wahlen, Postfach, 8022 Zürich, eingehend bis spätestens Mittwoch, 5. November 2025, 16.00 Uhr, einzureichen.
Auf dem Wahlvorschlag ist für die vorgeschlagene Person anzugeben: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl) und Parteizugehörigkeit und die Angabe, ob die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (politischer Name). Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen, geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu.
Wahlvorschlagsformulare können unter stadt-zuerich.ch/wahlen heruntergeladen oder bestellt werden (E-Mail abstimmungen_wahlen@zuerich.ch oder T +41 44 412 30 69). Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden. Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die in § 54a GPR genannten Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt, wird die vorgeschlagene Person als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt. Die allenfalls erforderliche Urnenwahl findet am 8. März 2026 statt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 14. Juni 2026 durchgeführt. In diesem Fall können bis am 18. März 2026, 16.00 Uhr, bei der Stadt Zürich, Stadtkanzlei, Abstimmungen und Wahlen, gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue eingereicht werden.
Gegen diese Anordnung kann innert fünf Tagen nach ihrer Veröffentlichung beim Bezirksrat Zürich, Löwenstrasse 17, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich und begründet Stimmrechtsrekurs erhoben werden.
Zürich, 26. September 2025
Im Namen der Kreiswahlvorsteherschaft
Stadtkanzlei Zürich