Vollzugsverordnung zur Verordnung über die Entschädigung der Behörden, der Kommissionen, Funktionäre im Nebenamt sowie den Friedensrichter
- Nummer
- G1.09 (2)
- Name
- Vollzugsverordnung zur Verordnung über die Entschädigung der Behörden, der Kommissionen, Funktionäre im Nebenamt sowie den Friedensrichter
- Erlassdatum
- 23. Juni 2025
- Inkrafttreten
- 23. Juni 2025
- Art
- Verordnung
- Informationen
Die nachfolgenden Vollzugsbestimmungen stützen sich auf die Verordnung vom 17. Juni 2025
über die Entschädigung der Behörden, der Kommissionen, der Funktionäre im Nebenamt sowie
des Friedensrichters (Entschädigungsverordnung), namentlich auf deren Art. 11 Abs. 2, Art. 12, Art. 17 und Art. 19 Abs. 2.
Zugehörige Objekte
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