Vollzugsverordnung zur Verordnung über die Entschädigung der Behörden, der Kommissionen, Funktionäre im Nebenamt sowie den Friedensrichter

Nummer
G1.09 (2)
Name
Vollzugsverordnung zur Verordnung über die Entschädigung der Behörden, der Kommissionen, Funktionäre im Nebenamt sowie den Friedensrichter
Erlassdatum
23. Juni 2025
Inkrafttreten
23. Juni 2025
Art
Verordnung
Informationen

Die nachfolgenden Vollzugsbestimmungen stützen sich auf die Verordnung vom 17. Juni 2025 
über die Entschädigung der Behörden, der Kommissionen, der Funktionäre im Nebenamt sowie 
des Friedensrichters (Entschädigungsverordnung), namentlich auf deren Art. 11 Abs. 2, Art. 12, Art. 17 und Art. 19 Abs. 2.

Zugehörige Objekte

Name
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