Verordnung über die Entschädigung der Behörden, der Kommissionen, der Funktionäre im Nebenamt sowie des Friedensrichters
- Nummer
- G1.09 (1)
- Name
- Verordnung über die Entschädigung der Behörden, der Kommissionen, der Funktionäre im Nebenamt sowie des Friedensrichters
- Erlassdatum
- 17. Juni 2025
- Inkrafttreten
- 17. Juni 2025
- Art
- Verordnung
- Informationen
Gestützt auf Art. 14 Ziff. 3 der Gemeindeordnung vom 21. Juni 2021 (festgesetzt anlässlich der
Urnenabstimmung vom 26. September 2021) erlässt die Gemeindeversammlung folgende Verordnung über die Entschädigung der Behörden, der Kommissionen, der Funktionäre im Nebenamt sowie des Friedensrichters der Gemeinde Weiningen.
Zugehörige Objekte
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Verordnung über die Entschädigung der Behörden, der Kommissionen, der Funktionäre im Nebenamt sowie des Friedensrichters (PDF, 119.74 kB) | Download | 0 | Verordnung über die Entschädigung der Behörden, der Kommissionen, der Funktionäre im Nebenamt sowie des Friedensrichters |