Verordnung über die Entschädigung der Behörden, der Kommissionen, der Funktionäre im Nebenamt sowie des Friedensrichters

Nummer
G1.09 (1)
Name
Verordnung über die Entschädigung der Behörden, der Kommissionen, der Funktionäre im Nebenamt sowie des Friedensrichters
Erlassdatum
17. Juni 2025
Inkrafttreten
17. Juni 2025
Art
Verordnung
Informationen

Gestützt auf Art. 14 Ziff. 3 der Gemeindeordnung vom 21. Juni 2021 (festgesetzt anlässlich der 
Urnenabstimmung vom 26. September 2021) erlässt die Gemeindeversammlung folgende Verordnung über die Entschädigung der Behörden, der Kommissionen, der Funktionäre im Nebenamt sowie des Friedensrichters der Gemeinde Weiningen.

Zugehörige Objekte

Name
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