Einführung Parkplatzreglement Friedhofstrasse
Per 1. Juni 2025 gilt somit für die weiss markierten Parkplätze:
- Auf diesen Parkplätzen ist das Parkieren werktags von 06.00 – 24.00 Uhr nur mit normgerechten Parkscheiben oder mit gebührenpflichtigen Parkkarten erlaubt.
- Werktags zwischen 06.00 und 24.00 Uhr ist das Parkieren mit normgerechter Parkscheibe während maximal vier Stunden erlaubt.
- Das Parkieren mit gebührenpflichtigen Parkkarten ist mit Jahres-/Halbjahreskarten während max. 72 Stunden und mit Tageskarten während max. 24 Stunden erlaubt.
Fahrzeughalter/Lenker (Eintrag im Fahrzeugausweis oder Bestätigung Arbeitgeber) mit Wohnsitz in Weiningen, Firmen mit Sitz in Weiningen oder Arbeitnehmer von Firmen mit Sitz in Weiningen, können nachfolgende Parkkarten beantragen:
Tageskarten | Fr. 10.— | 24 Stunden |
10er Tageskarten | Fr. 80.— | 24 Stunden |
Halbjahreskarten | Fr. 150.— | 72 Stunden |
Jahreskarten | Fr. 300.— | 72 Stunden |
Die Einzeltageskarten und 10er-Tageskarten können auch von Externen, nicht in Weiningen wohnhaften Personen bzw. ansässigen Firmen, bezogen werden.
Für schwere Motorwagen, Anhänger für schwere Motorwagen, Spezialfahrzeuge und Gesellschaftswagen, Wohnwagen und Wohnmobile sowie Anhänger für leichte Motorwagen, welche nicht am Motorwagen angekoppelt sind, können keine Parkkarten beantragt werden.
Wir danken für die Kenntnisnahme und sind bei Fragen gerne für Sie da.
Abteilung Bevölkerung & Sicherheit
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Einführung Parkplatzreglement Friedhofstrasse (PDF, 90.58 kB) | Download | 0 | Einführung Parkplatzreglement Friedhofstrasse |