Einladung zur Gemeindeversammlung vom Dienstag, 17. Juni 2025

20. Mai 2025

Einladung der Stimmberechtigten zur

Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 17. Juni 2025, 20.00 Uhr 
im Quartierzentrum "Föhrewäldli", Fahrweid-Weiningen


zwecks Behandlung der folgenden Geschäfte:

  1. Erlass einer eigenständigen Verordnung über die Entschädigung der Behörden, der Kommissionen, der Funktionäre im Nebenamt sowie des Friedensrichters (Entschädigungsverordnung)
  2. Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Weiningen - Genehmigung 
     

Die Anträge und Akten zu diesen Geschäften liegen im Gemeindehaus zur Einsicht auf.
 

Der beleuchtende Bericht kann im Gemeindehaus spätestens ab dem 3. Juni 2025 kostenlos bezogen werden. Auf Verlangen wird dieser kostenlos zugestellt; entsprechende Bestellungen sind bei der Gemeindeverwaltung Weiningen, 044 752 25 50 oder praesidiales@weiningen.ch, anzumelden. Ausserdem kann der beleuchtende Bericht auch ab untenstehendem PDF-Dokument heruntergeladen werden.


An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Weiningen wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Wohnniederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.


Gemäss Gemeindeordnung Weiningen kann beim Geschäft Nr. 1 ein Drittel der in der Versammlung anwesenden Stimmberechtigten verlangen, dass über die Beschlussfassung nachträglich an der Urne abgestimmt wird.


Anfragen von allgemeinem Interesse sind im Sinne von § 17 Gemeindegesetz dem Gemeinderat spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und unterzeichnet einzureichen. In der Versammlung werden Anfrage und Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.


An der Versammlung teilnehmende Personen können Stimmrechtsrekurs wegen in der Versammlung verübte Verletzungen von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung nur dann erheben, wenn sie die Verletzung schon in der Versammlung gerügt haben.


Gegen diese Einladung bzw. gegen die Form und den Inhalt des beleuchtenden Berichts, kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, vom Datum dieser amtlichen Publikation an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.


Gemeinderat Weiningen 


Weiterführende Informationen unter: Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2025

Zugehörige Objekte

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Beleuchtender Bericht (PDF, 688.75 kB) Download 0 Beleuchtender Bericht