Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage)

9. Mai 2025

Bauherrin:                              
Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern

Projektverfasserin:                
Cablex AG, Freilagerstrasse 40, 8047 Zürich         

Bauobjekt:                             
Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage), Zürcherstrasse 72.1, 8104 Weiningen, Kat.-Nr. 3336, dreigeschossige Wohnzone W3/60, BG-Nr. 25012

Planauflage:                          
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe:                      
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung beim Gemeinderat Weiningen schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit nicht. Wer das Begehren nicht innert Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).

Für die Zustellung wird eine Gebühr von Fr. 30.-- zuzüglich Porto verlangt.