Kommission Standortförderung Weiningen (Wein.Kom) - Organisationsreglement

Nummer
G2.07 (3)
Name
Kommission Standortförderung Weiningen (Wein.Kom) - Organisationsreglement
Erlassdatum
14. Februar 2022
Inkrafttreten
14. Februar 2022
Informationen

Zwecks Erhalts der Weininger Rebberge beziehungsweise für die Positionierung der Gemeinde Weiningen als Weinbaudorf, hat die Gemeindeversammlung für die Jahre 2004-2015 einen jährlich wiederkehrenden Ausgabekredit gutgeheissen. Für die Bewirtschaftung dieses jährlich wiederkehrenden Kredits setzte der Gemeinderat die Kommission Standortmarketing Weinbau (Wein.Kom) ein. Um dieser Praxis weiterhin nachleben zu können, muss der Gemeinderat nach den gemeinderechtlichen Vorgaben eine Regelung erlassen. In diesem Sinne wird die Wein.Kom, neu Kommission Standortförderung Weiningen genannt, gemäss § 50 in den Stand einer unterstellten Kommission gesetzt und hierfür das nachfolgende Reglement verabschiedet:

Zugehörige Objekte

Name
G2.07_Kommission_Standortforderung_Weiningen_Wein.Kom_-_Organisationsreglement.pdf Download 0 G2.07_Kommission_Standortforderung_Weiningen_Wein.Kom_-_Organisationsreglement.pdf

Zugehörige Objekte