Nummer
P1.04.4 (1)
Name
Reglement Videoüberwachung
Erlassdatum
15. September 2020
Inkrafttreten
15. September 2020
Informationen

Der Gemeinderat entscheidet über das Anbringen von Videoanlagen an öffentlichen bzw. allgemein zugänglichen Orten und Räume, welche sich im Eigentum oder unter der Obhut der Gemeinde Weiningen befinden.

Die Videoüberwachung bezweckt die Prävention und die Verhinderung von strafbaren Handlungen. Liegt eine strafbare Handlung vor, können die Aufnahmen nachträglich ausgewertet und der Strafverfolgungsbehörde weitergegeben werden. Dies erfolgt in Absprachen mit den zuständigen Polizeiorganen nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit.

Zugehörige Objekte

Name
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