Gemeindeversammlung Kreisgemeinde Weiningen

7. Juni 2023, 19.00 Uhr - 21.00 Uhr

Kontakt

Jacqueline Meier
jacqueline.meier@oberstufeweiningen.ch

Informationen

Beschreibung

A. Oberstufenschulgemeinde

  • Jahresrechnung 2022 - Genehmigung
  • Erweiterung / Austausch der Schliessanlage - Freigabe vorgesehene Kosten in der Investitionsrechnung zum Budget 2023
     

B. Reformierte Kirchgemeinde

Diese Geschäftsliste wird den Stimmberechtigten direkt zugestellt. 

Voraussetzungen

Akteneinsicht
Die Anträge und Akten zu den einzelnen Geschäften liegen zwei Wochen vor der Gemeideversammlung in den vier Gemeinden zur Einsicht auf. Der beleuchtende Bericht der Oberstufenschulgemeinde Weiningen und des Friedhofverbandes Weiningen über die an der Versammlung zu behandelnden Geschäfte können in den Gemeinden kostenlos bezogen oder über die kostenlose postalische Zustellung bei der Schulverwaltung der Oberstufe Weiningen bzw. beim Aktuariat des Friedhofverbandes bestellt werden. Ausserdem steht der beleuchtende Bericht der Oberstufenschulgemeinde Weiningen und des Friedhofverbandes zum Download auf den Websites der vier Gemeinden bereit. 

Stimmberechtigung
Das Stimm- und Wahlrecht hat beim Friedhofverband und bei der Oberstufenschulgemeinde:

  • wer Wohnsitz in einer der vier beteiligten politischen Gemeinden hat;
  • das Schweizerbürgerrecht besitzt;
  • die Volljährigkeit erreicht hat und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist.

bei der Ref. Kirchgemeinde:

  • wer Wohnsitz in einer der vier beteiligten politischen Gemeinden hat;
  • der evang.-ref. Konfession angehört;
  • das Schweizerbürgerrecht oder den Ausländerausweis C, Ci/C1 oder B besitzt;
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Anfragen
Anfragen von allgemeinem Interesse sind im Sinne von § 17 Gemeindegesetz der zuständigen Vorsteherschaft der/des entsprechenden Gemeinde/Zweckverbandes spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen.

Protokoll
Der Aktuar der jeweiligen Versammlung trägt die Ergebnisse der Verhandlungen genau und vollständig in das Versammlungsprotokoll ein. Der Versammlungspräsident und die Stimmenzähler prüfen innert längstens sechs Tagen das jeweilige Protokoll auf seine Richtigkeit. Danach steht das Protokoll den Stimmberechtigten zur Einsichtnahme offen. Beanstandungen gegen die Form und /oder den Wortlaut der Protokollierung sind mit der Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, oder im Rahmen eines Rekurses gegen den einzelnen Beschluss bzw. den Erlass in der Sache geltend zu machen.

Rechtsmittel
Stimmrechtsrekurs

Wegen Verletzungen von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung des Versammlungsprotokolls an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, erhoben werden. Eine Person, die an der Versammlung teilgenommen hat, kann Stimmrechtsrekurs nur dann erheben, wenn sie die Verletzung schon in der Versammlung gerügt hat.

Rekurs gegen Beschlüsse und Erlasse
Gegen Beschlüsse und Erlasse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, rekurrieren, wer durch die Anordnung oder den Erlass berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat. Rekurse über sämtliche in dieser Veröffentlichung genannten Beschlussfassungen sind beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, einzureichen. Die Eingaben müssen schriftlich erfolgen und haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Download

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Dokumente

Name
Beleuchtender_Bericht_-_KGV_7.6.2023.pdf Download 0 Beleuchtender_Bericht_-_KGV_7.6.2023.pdf
Jahresrechnung_2022.pdf Download 1 Jahresrechnung_2022.pdf