Gemeindeversammlung vom Dienstag, 17. Juni 2025
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt bei einer Versammlung der Politischen und Schulgemeinde sind alle in der entspechenden Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
- Die Wohnniederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.
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Dokumente
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Beleuchtender Bericht (PDF, 688.75 kB) | Download | 0 | Beleuchtender Bericht |
Verordnung über die Entschädigung der Behörden (PDF, 1.81 MB) | Download | 1 | Verordnung über die Entschädigung der Behörden |
Vollzugsverordnung zur Entschädigungsverordnung (PDF, 1.46 MB) | Download | 2 | Vollzugsverordnung zur Entschädigungsverordnung |
Jahresrechnung 2024 (PDF, 1.34 MB) | Download | 3 | Jahresrechnung 2024 |