10. November 2023

Einladung der Stimmberechtigten zur
 

Gemeindeversammlung
vom Donnerstag, 7. Dezember 2023, 20.00 Uhr
im Mehrzwecksaal Oberstufenschulhaus Weiningen


zwecks Behandlung des folgenden Geschäfts:

  1. Budget 2024 der Gemeinde Weiningen – Budgetgenehmigung (inkl. Stellenplan) und Festsetzung Steuerfuss sowie Kenntnisnahme Finanz- und Aufgabenplan 2024-2028


Die Anträge und Akten zu diesem Geschäft liegen im Gemeindehaus zur Einsicht auf.


Der beleuchtende Bericht kann im Gemeindehaus spätestens ab dem 23. November 2023 kostenlos bezogen werden. Auf Verlangen wird dieser kostenlos zugestellt; entsprechende Bestellungen sind bei der Gemeindeverwaltung Weiningen, 044 752 25 50 oder praesidiales@weiningen.ch, anzumelden. Ausserdem kann der beleuchtende Bericht auch ab untenstehendem PDF-Dokument heruntergeladen werden.

 

An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Weiningen wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Wohnniederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.


Gemäss Gemeindeordnung Weiningen kann bei diesem Geschäft nicht verlangt werden, dass über die Beschlussfassung nachträglich an der Urne abgestimmt wird.


Anfragen von allgemeinem Interesse sind im Sinne von § 17 Gemeindegesetz dem Gemeinderat spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und unterzeichnet einzureichen. In der Versammlung werden Anfrage und Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.


Gegen diese Einladung bzw. gegen die Form und den Inhalt des beleuchtenden Berichts, kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, vom Datum dieser amtlichen Publikation an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

 

Gemeinderat Weiningen 

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