Erweiterung der Bushaltestellenüberdachung (Teil West)
Bauherrin:
Politische Gemeinde Weiningen, Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen
Projektverfasserin:
WBI AG, Wehntalerstrasse 190, 8105 Regensdorf
Bauobjekt:
Erweiterung der Bushaltestellenüberdachung (Teil West), Badenerstrasse 36, 8104 Weiningen, Kat.-Nr. 2343, Zone für öffentliche Bauten, BG-Nr. 23/007
Planauflage:
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe:
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung beim Gemeinderat Weiningen schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit nicht. Wer das Begehren nicht innert Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).
Für die Zustellung wird eine Gebühr von Fr. 30.-- zuzüglich Porto verlangt.