Drohende Strommangellage - Vorsorgliche Sparmassnahme bei der öffentlichen Beleuchtung; Vorübergehende Neuregelung der Betriebszeiten
Der Bund hat in seiner nationalen Risikoanalyse "Katastrophen und Notlagen Schweiz" das Thema "Nationale Strommangellage" als Top-Risiko ausgewiesen. Verursacht durch diverse globale Ereignisse, wird dieses Risiko nunmehr als sehr gross und die Stromversorgungslage als angespannt bezeichnet. Falls in der Schweiz demnächst tatsächlich eine Strommangellage eintreten sollte, wird der Bundesrat innert kürzester Frist eine Bewirtschaftungsverordnung in Kraft setzen, welche zu befolgen ist. Ein solcher Schritt zeitigt einschneidende Folgen für Haushalte und Wirtschaft.
Um die reale Gefahr der drohenden Strommangellage zu vermindern, ruft der Bundesrat alle Behörden, Branchen, Verbände, Unternehmen und Gewerbe sowie die einzelnen Bürgerinnen und Bürger dazu auf, vorsorgliche Sparmassnahmen zu treffen. Jede Kilowattstunde zählt. Nicht nur die produzierte, sondern auch die eingesparte Stromenergie. Nichts tun ist nach bundesrätlicher Auffassung keine Option und vergrössert einen allfälligen Schaden. Gelingt es nicht, die Mangellage zu vermeiden, drohen einschneidende Massnahmen für jedermann. Sollte die Situation sogar eskalieren, können auch Betriebsschliessungen oder gar Netzabschaltungen nicht mehr ausgeschlossen werden.
Der Gemeinderat hat sich mit dieser Thematik eingehend befasst und ist zum Schluss gelangt, dass zur Stabilisierung des aktuell gerade noch tolerierbaren Zustands bzw. zur Eindämmung des akuten nationalen Risikos auch die Gemeinde Weiningen zum Handeln aufgerufen ist. Dementsprechend sollen in einem ersten Schritt als Sofortmassnahme vorübergehende Stromeinsparungen bei der öffentlichen Beleuchtung erzielt werden. Dabei gilt es jedoch die minimalen Betriebszeiten zu beachten, welche gemäss dem kantonalen Beleuchtungsreglement für Staatsstrassen gelten. Und da diverse Kommunalstrassen an die Ein-/Ausschalttechnik der Staatsstrassen angeschlossen sind bzw. zur Bewahrung einer flächendeckend einheitlichen Handhabung, soll eine für alle Strassen geltende gleichlautende Regelung erlassen werden.
Aufgrund dieser Überlegungen sollen die morgendlichen Einschaltzeiten der öffentlichen Beleuchtung auf 05.30 Uhr (bisher 05.00 Uhr) und die abendlichen Ausschaltzeiten jeweils von Sonntag- bis Donnerstagabend auf 23.00 Uhr (bisher 01.00 Uhr) verschoben werden. Dadurch reduziert sich die Gesamtbetriebszeit der öffentlichen Beleuchtung der Gemeinde Weiningen um rund 700 Stunden im Jahr, woraus eine Stromeinsparung von geschätzt 25 Megawattstunden resultiert.
In diesem Sinne hat der Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 12. Dezember 2022 beschlossen, dass ab sofort folgende generelle Betriebszeiten der öffentlichen Beleuchtung der Gemeinde Weiningen gelten:
- Jeweils von Sonntagabend bis Freitagmorgen ab dem Beginn der Abenddämmerung bis 23.00 Uhr sowie ab 05.30 Uhr bis zum Ende der Morgendämmerung.
- Jeweils von Freitagabend bis Sonntagmorgen ab dem Beginn der Abenddämmerung bis 01.00 Uhr sowie ab 05.30 Uhr bis zum Ende der Morgendämmerung.
Diese Betriebszeiten gelten vorübergehend; das heisst, solange bis das Risiko einer Strommangellage behoben ist. Der Gemeinderat entscheidet zum gegebenen Zeitpunkt über die Aufhebung oder Änderung dieser Beschlussfassung.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlussfassung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung dieser amtlichen Publikation an gerechnet, rekurrieren, wer durch die damit erlassene Anordnung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat. Ein Rekurs ist beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, einzureichen. Die Eingabe muss schriftlich erfolgen und hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Begründung: Das vom Bundesrat proklamierte nationale Interesse an der Umsetzung von Stromeinsparungsmassnahmen zwecks Verhinderung von schweren Nachteilen, welche als Folge einer Strommangellage entstehen können, geniesst Priorität.
Gemeinderat Weiningen