Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses
Bauherren:
Philipp und Sonja Mautner, Kirchstrasse 2, 8104 Weiningen ZH
Projektverfasserin:
Diethelm & Mumprecht Architektur GmbH, Zelgstrasse 6, 8003 Zürich
Bauobjekt:
Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses, Rainstrasse 3, 8104 Weiningen, Kat.-Nr. 1499, zweigeschossige Wohnzone W2/30, BG-Nr. 22/023
Planauflage:
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe:
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung beim Gemeinderat Weiningen schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit nicht. Wer das Begehren nicht innert Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).
Für die Zustellung wird eine Gebühr von Fr. 30.-- zuzüglich Porto verlangt.