Einreichung der Steuererklärung 2022
Sollte die Einreichefrist bis 31. März 2023 nicht ausreichen, so haben Sie die Möglichkeit, online eine Fristerstreckung zu erfassen. Diese muss zwingend bis Ende März 2023 eingegeben werden. Wählen Sie hierfür die Dienstleistung "Steuererklärung - Fristerstreckung" an.
Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Steuern Weiningen gerne zur Verfügung.