Urnenabstimmung vom 26. September 2021 - Totalrevision der Gemeindeordnung der Gemeinde Weiningen (Fassung vom 21. Juni 2021)

1. Oktober 2021

Abstimmungsresultat

Abstimmungsfrage:
Stimmen Sie folgender Vorlage zu?
Zustimmung zur Totalrevision der Gemeindeordnung der Gemeinde Weiningen (Fassung vom 21. Juni 2021)

Stimmberechtigte 2'790
Eingegangene Stimmzettel 1'028
Ungültig eingelegt 8
Gültig eingelegt 1'020
Leer 30
Ungültig 0
Gültig 990
JA 860
NEIN 130

Die Vorlage wurde angenommen.


Stimmrechtsrekurs:
Wegen Verletzungen von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung dieses Protokolls an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.


Rekurs gegen Gemeindebeschlüsse und -erlasse:
Gegen den vorliegenden Gemeindeerlass kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung dieses Protokolls an gerechnet, Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Rekurrieren kann, wer durch den Erlass berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.


Gemeinderat Weiningen