Betreibungsauszüge können über sich selbst oder über Dritte eingeholt werden und sind gebührenpflichtig.
Persönlicher Betreibungsauszug
Der persönliche Betreibungsauszug wird:
- benötigt für Bankgeschäfte, Wohnungs- und Stellensuche.
- über den Zeitraum des Wohnsitzes in Geroldswil, Weiningen oder Oetwil a.d.L. ausgestellt.
- gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises und einer Gebühr von Fr. 18.00 am Schalter des Betreibungsamtes ausgestellt.
- gegen Rechnung zugestellt, wenn der Auszug über den Online Schalter bestellt wird.
Betreibungsauszug über Dritte
Ein Betreibungsauszug über Dritte wird:
- zur Bonitätsprüfung benötigt.
- über den Zeitrum des Wohnsitzes in Geroldswil, Weiningen oder Oetwil a.d.L. ausgestellt.
- auf schriftliche Anfrage oder am Schalter des Betreibungsamtes gegen Vorlegung eines Interessennachweises und einer Gebühr von Fr. 18.00 ausgestellt.