Planen Sie eine Festveranstaltung im öffentlichen Bereich? Werden dabei Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht oder alkoholhaltige Getränke verkauft, so ist nach den Bestimmungen des kantonalen Gastgewerbegesetzes (§ 2 in Verbindung mit § 10 GGG) eine Patenterteilung zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes (Festwirtschaft) durch die Abteilung Bevölkerung & Sicherheit erforderlich.
Gemäss Polizeiverordnung Gemeinde Weiningen sind zudem Verstärkeranlagen, Umzüge, Helikopterlandungen etc. bewilligungspflichtig.
Das Gesuch um Ausstellung einer Polizeibewilligung muss bis spätestens 8 Tage vor dem entsprechenden Anlass bei der Abteilung Bevölkerung & Sicherheit eingereicht werden. Wir werden anschliessend prüfen ob eine Bewilligung nötig ist und diese gegebenenfalls zustellen.