Patent Verkaufs- und GastgewerbeGemäss § 2 des Gastgewerbegesetztes vom 1. Dezember 1996 bedarf eines Patentes,
Patent zur Führung einer Gastwirtschaft Das Patent für eine Gastwirtschaft berechtigt, Gäste zu bewirten. Es werden Patente für Gastwirtschaften mit oder ohne Alkohol und gebrannte Wasser ausgestellt. Für die Beantragung eines Gastwirtschaftspatents verwenden sie bitte das Formular "Gesuch zur Führung einer Gastwirtschaft“ und reichen es bitte 4 Wochen vor Betriebseröffnung mit den Beilagen bei uns ein. Klein – und Mittelverkaufspatent Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf berechtigt zum Verkauf von alkoholischen Getränken an Endverbraucher. Die Abgabe alkoholischer Getränke zum Genuss an Ort und Stelle in Klein- und Mittelverkaufbetrieben ist nicht gestattet. Für die Beantragung eines Klein- und Mittelverkaufspatent verwenden sie bitte das Formular "Gesuch Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes“ und reichen es bitte 4 Wochen vor Betriebseröffnung mit den Beilagen bei uns ein. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen.
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