Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und zur rationellen Energienutzung. Die Luftreinhalte-Verordnung verlangt deshalb, dass alle Feuerungsanlagen periodisch kontrolliert werden müssen. Unter anderem dank dieser Kontrollen der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren stark abgenommen.

Mit der Feuerungskontrolle wird Ihre Heizung auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung geprüft. Die Kontrolle wird alle 2 Jahre durch eine anerkannte Fachper­son (Feuerungskontrolleur der Gemeinde oder eine Fachfirma, die mit dem AWEL einen Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen hat) durchgeführt. Werden die Grenzwerte überschritten, so wird dem Eigentümer eine Frist von 30 Tagen zur Ein­regulierung der Heizung gewährt. Auf eine Nachkontrolle wird verzichtet, wenn uns von der Ser­vicefirma eine Kopie des Servicerapportes mit Messstreifen zugestellt wird. Kann die Heizung nicht mehr einreguliert werden, so wird eine gesetzliche Sanierungsfrist angeordnet.

Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung.

Feuerungskontrolleur der Gemeinde Weiningen:

Sauter AG
Kaminfeger und Lüftungsreinigung 
Friedhofstrasse 11a
8104 Weiningen

 
Telefon 044 742 20 10
Mobile 079 333 78 78
E-Mail info@sauter-kaminfeger.ch
Website www.sauter-kaminfeger.ch

Über nähere Einzelheiten erteilen wir gerne Auskunft.

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