Was ist ein Wochenaufenthalt?

WochenaufenthalterInnen haben ihren Wohnsitz grundsätzlich ausserhalb vom Kanton Zürich. Aufgrund ihrer Ausbildung oder Arbeitssituation sind sie aber gezwungen, in Weiningen einen zweiten Aufenthaltsort zu wählen. WochenaufenthalterInnen wohnen nur an ihren Studien- oder Arbeitstagen in Weiningen und müssen immer an freien Tagen an ihren zivilrechtlichen Wohnsitz zurückkehren. Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur vorübergehende Lösungen.

 

Aufgaben der Abteilung Sicherheit & Bevölkerung

Bevor eine befristete Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt wird, prüft die Abteilung Bevölkerung & Sicherheit sorgfältig die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden. Die rein persönlichen Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für eine Bewilligung.

 

Auskunftspflicht

WochenaufenthalterInnen sind nach § 6 Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben. Die Abteilung Bevölkerung & Sicherheit ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.

 

Unterlagen

Wenn eine Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt werden kann, werden für die Anmeldung folgende Unterlagen benötigt:

  • Heimatausweis (erhältlich bei der Einwohnerkontrolle des zivilrechtlichen Wohnsitzes)
  • Amtlicher Ausweis im Original
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis, Einzugsanzeige Logisgeber
  • Fragebogen für Wochenaufenthalt

Preis

Fr. 100.--

Zugehörige Objekte