WaffenerwerbsscheinErwerb
Unter Erwerb einer Waffe werden der Kauf, Tausch, die Schenkung, Erbschaft, Miete sowie die Gebrauchsleihe verstanden. Bewilligungspflichtige Waffen und deren wesentliche Bestandteile sowohl können im Handel als auch von Privaten mittels Waffenwerbsschein erworben werden. Bewilligungspflichtige Waffen Pistole, Revolver, Selbstladebüchse, Unterhebelrepetierer, Vorderschaftrepetierer, ausländische Ordonanzrepetiergeräte, Selbstladeflinte, halbautomatische Gewehre (z.B. Sturmgewehr PE90, PER57). Diese Aufzählung ist nicht vollzählig, weitere Informationen über melde- und bewilligungspflichtige Waffen sowie verbotene Waffen erteilt Ihnen das Bundesamt für Polizei Fedpol. Gesuch Das vollständig unterzeichnete Gesuch ist mit folgenden Unterlagen an die Abteilung Sicherheit & Bevölkerung Weiningen einzureichen:
Verfahren Das Gesuch wird geprüft und anschliessend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreitet. Verweigerungsgründe
Gültigkeit Der Waffenerwerbsschein wird für sechs Monate ausgestellt und ist in der ganzen Schweiz gültig. Preis: Fr. 50.-- Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen.
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