Adressänderung innerhalb der Gemeinde
Eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde hat persönlich am Schalter der Abteilung Bevölkerung & Sicherheit Weiningen oder online über eUmzugCH zu erfolgen. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldefrist beträgt 14 Tage ab Umzug. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen an unseren Schalter mit:
Schweizerische Staatsangehörige
- Reisepass/ID-Karte
- Mietvertrag oder Bestätigung vom Eigentümer über die Untermiete / Kaufvertrag
Ausländische Staatsangehörige
- Reisepass/ID-Karte
- Ausländerausweis
- Mietvertrag oder Bestätigung vom Eigentümer über die Untermiete / Kaufvertrag
Bevorzugen Sie die Abmeldung über eUmzugCH, können Sie folgenden Link anwählen: www.services.zh.ch/app/eUmzugZH/
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerung & Sicherheit | 044 752 25 10 | bevoelkerung@weiningen.ch |