Eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde hat persönlich am Schalter der Abteilung Bevölkerung & Sicherheit Weiningen oder online über eUmzugCH zu erfolgen. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldefrist beträgt 14 Tage ab Umzug. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen an unseren Schalter mit:

Schweizerische Staatsangehörige

  • Reisepass/ID-Karte
  • Mietvertrag oder Bestätigung vom Eigentümer über die Untermiete / Kaufvertrag


Ausländische Staatsangehörige

  • Reisepass/ID-Karte
  • Ausländerausweis
  • Mietvertrag oder Bestätigung vom Eigentümer über die Untermiete / Kaufvertrag

 

Bevorzugen Sie die Abmeldung über eUmzugCH, können Sie folgenden Link anwählen: www.services.zh.ch/app/eUmzugZH/

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