Das Betreibungsamt befindet sich bei der Gemeindeverwaltung Geroldswil. Auszüge aus dem Betreibungsregister können nicht bei der Gemeindeverwaltung Weiningen bezogen werden. Betreibungsauszüge können über sich selbst oder über Dritte eingeholt werden und sind gebührenpflichtig.

 

Persönlicher Betreibungsauszug
Der persönliche Betreibungsauszug wird: 

  • benötigt für Bankgeschäfte, Wohnungs- und Stellensuche.
  • über den Zeitraum des Wohnsitzes in Geroldswil, Weiningen oder Oetwil a.d.L. ausgestellt.
  • gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises und einer Gebühr von Fr. 18.00 am Schalter des Betreibungsamtes ausgestellt.
  • gegen Rechnung zugestellt, wenn der Auszug über den Online Schalter bestellt wird.

 

Betreibungsauszug über Dritte
Ein Betreibungsauszug über Dritte wird:

  • zur Bonitätsprüfung benötigt.
  • über den Zeitrum des Wohnsitzes in Geroldswil, Weiningen oder Oetwil a.d.L. ausgestellt.
  • auf schriftliche Anfrage oder am Schalter des Betreibungsamtes gegen Vorlegung eines Interessennachweises und einer Gebühr von Fr. 18.00 ausgestellt.

Zugehörige Objekte