HundekontrolleAllgemeinesSeit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde ab dem Alter von 3 Monaten mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Durch diese neue Kennzeichnungspflicht entfällt die Hundemarke. Die Kennzeichnung wird von den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen und direkt der ANIS AG gemeldet. Hunde der Rassetypenliste II Seit dem 1. Januar 2010 ist es im Kanton Zürich verboten Hunde der Rassetypenliste II zu halten oder zu züchten. Der Rassetypenliste II (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential) zugeordnet sind Tiere folgender Rassen: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier, American Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Bandog und Basicdog und Kreuzungstiere die mindestens zehn Prozent Blutanteil dieser Rasse haben. Die vorübergehende Haltung von Hunden des Rassetypes II bis maximal 30 Tagen pro Kalenderjahr ist erlaubt, jedoch gilt für diese Hunde Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlich zugänglichen Raum und es kann keine Halterbewilligung erlangt werden. Anmeldung / Mutationen Sind Sie neu im Besitz eines Hundes, muss dieser ab dem Alter von 3 Monaten bei der Abteilung Bevölkerung & Sicherheit Weiningen innert 10 Tagen angemeldet werden. Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie Tod des Hundes) müssen ebenfalls innert 10 Tagen der Abteilung Bevölkerung & Sicherheit Weiningen mitgeteilt werden. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit.
Zusätzlich sind diese Mutationen zwingend bei AMICUS zu melden. AMICUS Identitas AG Stauffacherstrasse 130A 3014 Bern info@amicus.ch www.amicus.ch Gebühren Der Gemeinderat Weiningen hat mit Beschluss vom 22. Juni 2009, gestützt auf das kantonale Hundegesetzes (HuG) und die Hundeverordnung (HuV), die Höhe der jährlich zu entrichtenden Abgabe für jeden gehaltenen Hund angepasst. Die Abgabe pro Jahr und Hund beträgt CHF 140.00, inkl. des zu leistenden Kantonsbeitrages von CHF 30.00. Für jeden weiteren Hund CHF 190.00 (inkl. Kantonsbeitrag). Der Betrag wird jeweils im März des laufenden Jahres in Rechnung gestellt. Weitere Gebühren CHF 10.00 für die Erstanmeldung CHF 40.00 für die verspätete Anmeldung CHF 100.00, wenn die Gemeinde Weiningen eine Mutation bei AMICUS veranlassen muss. Vorbehalten bleiben die Ahndungen gemäss den Strafbestimmungen des Hundegesetzes. Voraussetzung zur Haltung eines Hundes Durch das neue Hundegesetz und die Verordnung hat sich einiges verändert, was die Pflichten und Rechte eines Hundehalters betreffen. Auf den Websites der Veterinärämter von Kanton und Bund sind alle wichtigen Informationen aufgeführt. Weitere Informationen Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) Veterinäramt des Kantons Zürich (VETA) AMICUS
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