Abmeldung
Zuständiges Amt: Bevölkerung & Sicherheit Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Link für Online-Abmeldung: www.services.zh.ch/app/eUmzugZH/ Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Weiningen abmelden. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldefrist beträgt 14 Tage ab Wegzug. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit: Schweizerische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige
Wegzug ins Ausland Wenn Sie sich definitiv ins Ausland abmelden möchten, beachten Sie bitte folgende Punkte:
Abmeldung zum Wochenaufenthalt Wollen Sie sich jedoch in der anderen Gemeinde lediglich zum Wochenaufenthalt anmelden, so benötigen Sie von uns einen Heimatausweis. Sie können diesen Heimatausweis im Online-Schalter bestellen (Zustellung per Post gegen Rechnung) oder Sie beziehen diesen Ausweis direkt bei der Abteilung Sicherheit & Bevölkerung Weiningen. Wichtig ist, dass sie uns die Aufenthaltsadresse angeben. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen.
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