Kinder, die ein Gestationsalter von mindestens 22 vollendeten Wochen oder ein Geburtsgewicht von mindestens 500g aufweisen, müssen zivilstandsamtlich angemeldet und bestattet werden. Für Kinder ist ein separater Teil mit Erd- und Urnengräber sowie einem Gemeinschaftsgrab vorhanden. Kinder die das Mindestgewicht von 500g oder die 22. Schwangerschaftswoche noch nicht erreicht haben, werden auf Wunsch der Eltern kremiert und können im Gemeinschaftsgrab für Kinder beigesetzt werden.

 

Vielleicht helfen Ihnen folgende Dienstleistungen in dieser schweren Zeit: