Verstorbene, die ihren gesetzlichen Wohnsitz in der Gemeinde Weiningen, Oetwil a.d.L., Unterengstringen oder Geroldswil hatten, haben Anspruch auf unentgeltliche Erd- oder Feuerbestattung. Diese umfasst folgende Leistungen:
  • Leichenschau
  • Benützung der Aufbahrungshalle
  • Einfacher Sarg und die Einsargung
  • Sargkissen und Leichenhemd
  • Überführung der verstorbenen Person innerhalb der Gemeinde oder ins Krematorium sowie Abholen der Urne
  • Grabplatz
  • Öffnen und Zudecken des Grabes
  • Holzgrabkreuz
  • Kremationskosten und Tonurne
  • Amtliche Publikation

Werden weitergehende Ansprüche gestellt, wie z.B. besondere Ausführung des Sarges oder der Urne etc., so werden diese Kosten den Auftraggebenden in Rechnung gestellt.