Anzeige
Nehmen Sie nach Feststellung des Todes innert zwei Tagen mit dem Bestattungsamt der Kreisgemeinde Weiningen Kontakt auf. Dieses ist zuständig für die Gemeinden Weiningen, Oetwil a.d.L., Geroldswil und Unterengstringen. Zur Anzeige eines Todesfalls verpflichtet sind:

  • Ehefrau oder Ehemann, bzw. Partner in Wohngemeinschaft
  • Kinder oder deren Ehegatten
  • Die der verstorbenen nächstverwandte Person
  • Andere Personen mit schriftlicher Vollmacht eines Anzeigepflichtigen

 
Während Feier- und Festtagen wird ein Pikettdienst des Bestattungsamtes angeboten. Die Erreichbarkeit finden Sie auf der Website www.friedhof-weiningen.ch oder unter der Telefonnummer des Bestattungsamtes: 044 752 25 25 (Bandansage)

Benötigte Unterlagen für Gespräch
Bitte bringen Sie zum Gespräch wenn möglich folgende Unterlagen mit:

  • ärztliche Todesbescheinigung (falls Sie diese vom Arzt erhalten haben)
  • Reisepass (Ausländer) oder Identitätskarte (Schweizer)


Gespräch
Das Bestattungsamt legt im Gespräch mit Ihnen die Art der Bestattung und des Grabes sowie den Bestattungstermin fest und organisiert in Absprache mit Ihnen folgendes:

  • Die Einsargung
  • Transport der/des Verstorbenen ins Friedhofgebäude oder ins Krematorium
  • Kremation und Abholung der Urne
  • Festsetzung eines verbindlichen Termins für die Beisetzung und Abdankung
  • Bekanntgabe des zuständigen Pfarrers
  • Amtliche Publikation in der Limmattalerzeitung
  • Benachrichtigung von: Pfarrer, Kirche, Sigrist, Organist, Friedhofgärtner und Wohngemeinde
  • Bestellung des amtlichen Todesscheins auf Wunsch der Angehörigen