Anmeldung TodesfallAnzeige Nehmen Sie nach Feststellung des Todes innert zwei Tagen mit dem Bestattungsamt der Kreisgemeinde Weiningen Kontakt auf. Dieses ist zuständig für die Gemeinden Weiningen, Oetwil a.d.L., Geroldswil und Unterengstringen. Zur Anzeige eines Todesfalls verpflichtet sind:
Während Feier- und Festtagen wird ein Pikettdienst des Bestattungsamtes angeboten. Die Erreichbarkeit finden Sie auf der Website www.friedhof-weiningen.ch oder unter der Telefonnummer des Bestattungsamtes: 044 752 25 25 (Bandansage) Benötigte Unterlagen für Gespräch Bitte bringen Sie zum Gespräch wenn möglich folgende Unterlagen mit:
Gespräch Das Bestattungsamt legt im Gespräch mit Ihnen die Art der Bestattung und des Grabes sowie den Bestattungstermin fest und organisiert in Absprache mit Ihnen folgendes:
|